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Gegen Abmahnung vorgehen – lohnenswert oder vergeudete Liebesmühe?

Gegen eine Abmahnung vorgehen, das klingt für viele nach vergeudeter Liebesmühe.

Dabei hat ein Arbeitnehmer durchaus Chancen, sich dagegen zu wehren. Das gilt natürlich auch für Azubis. Umso wichtiger ist es, angemessen auf die erhaltene Abmahnung zu reagieren und dann im zweiten Schritt mit kühlem Kopf eine Entscheidung zu fällen.

Wie Sie gegen eine Abmahnung vorgehen, die Sie Ihrer Meinung nach unrechtmäßig erhalten haben, verrate ich Ihnen in meinem heutigen Blogbeitrag.

Gegen Abmahnung vorgehen – warum ein Arbeitgeber überhaupt abmahnt

Grundsätzlich ist es so, dass Arbeitnehmern und insbesondere auch Azubis die Chance eingeräumt werden muss, Fehlverhalten abzustellen. Vorausgesetzt natürlich, dass keine Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen.

Typische Gründe, weswegen Azubis eine Abmahnung erhalten, sind beispielsweise:

  • Hin und wieder zu spät auf der Arbeit erscheinen.
  • Die Mittagspausen ausdehnen.
  • Zu viel Zeit mit dem Smartphone am Arbeitsplatz verbringen.
  • Unentschuldigt der Arbeit fernbleiben.
  • Privates Surfen im Internet am Arbeits-PC
  • Verweigerung bestimmter Tätigkeiten.
  • Alkoholkonsum während der Arbeitszeit.

Bei Delikten wie Diebstahl hingegen kann durchaus auch ein Fehlverhalten vorliegen, dass zur unmittelbaren Kündigung führt. Wer allerdings einem Azubi nach der Probezeit kündigen will, der muss entsprechend triftige Gründe vorweisen können.

Ansonsten ist die Abmahnung ein erster logischer Schritt in Richtung Kündigung. Stellt der Azubi das Fehlverhalten anschließend nämlich nicht ab, kann sich der Arbeitgeber auf die schriftliche Abmahnung berufen und hat dann arbeitsrechtlich deutlich mehr Chancen, das Arbeitsverhältnis beenden zu können.

Gegen Abmahnung vorgehen, aber mit Bedacht!

Wenn Ihnen eine Abmahnung zugestellt wird, verlangt der Arbeitgeber manchmal eine Unterschrift, mit der sie nebst Datum den Erhalt bestätigen. Das ist arbeitsrechtlich durchaus relevant, falls es später tatsächlich vors Arbeitsgericht gehen sollte.

Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie sich nicht überrumpeln lassen. Den Erhalt der Abmahnung können und müssen Sie sogar quittieren. Manche Arbeitgeber verlangen allerdings auch, dass Sie per Unterschrift den in der Abmahnung niedergeschriebenen Vorwürfen zustimmen, bzw. Ihr Fehlverhalten einräumen.

Genau das sollten Sie allerdings auf gar keinen Fall unterschreiben! Erst recht, wenn Sie planen, gegen die Abmahnung vorzugehen.

Bestätigen Sie also den Erhalt und ziehen Sie sich dann am besten zurück, um die Situation für sich zu sortieren.

Gegen Abmahnung vorgehen - Gespräche ruhig führen
© contrastwerkstatt, Fotolia.de

Erst überlegen und dann gegen die Abmahnung vorgehen

Prüfen Sie im allerersten Schritt ganz exakt, was der Arbeitgeber Ihnen zur Last legt. Er wirft Ihnen ein gewisses Fehlverhalten vor, beispielsweise ein häufiges Zu-Spät-Kommen? Dann ist in jedem Fall der Betrieb in der Beweispflicht. Es sind keine exakten Daten der Verspätungen aufgelistet und Sie sind sich sicher, dass der Vorwurf überzogen ist? Dann könnte es sich lohnen, gegen die Abmahnung vorzugehen.

Der Arbeitgeber wirft Ihnen vor, dass Sie gewisse Arbeitsanweisungen nicht umgesetzt haben? Dann können Sie sich jederzeit auf den Ausbildungsrahmenplan berufen. Sind die Arbeiten, die von Ihnen verlangt wurden, Bestandteil Ihrer Ausbildung? Dann haben Sie natürlich wenig Aussicht auf Erfolg. Handelte es sich aber um ausbildungsferne Inhalte, lohnt sich auch hier ein Schritt gegen die Abmahnung.

Komplizierter ist es natürlich bei eher abstrakten Vorwürfen. Sei es ein beleidigendes Auftreten gegenüber Kollegen*innen oder gar schlimme Anschuldigungen wie sexuelle Belästigung, üble Nachrede oder Diebstahl.

Mit einer Gegendarstellung gegen die Abmahnung vorgehen

Sobald Sie sicher sind, dass Sie die Abmahnung nicht so stehen lassen möchten, ist es an der Zeit, darauf zu reagieren. Sie haben dabei ein gesetzliches Recht darauf, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen, die der Arbeitgeber anschließend in Ihre Personalakte zur Abmahnung aufnimmt.

Planen Sie, langfristig im Betrieb zu bleiben, kann sich das in Hinblick auf etwaige Karrierechancen definitiv lohnen. Da eine Abmahnung zumeist aber der einleitende Schritt einer angestrebten Kündigung ist, ist es ohnehin vielleicht klüger, den Arbeitgeber zu einer Rücknahme der Abmahnung zu bringen.

Nehmen Sie juristischen Beistand in Anspruch

In meinem Blogbeitrag zu den wichtigsten Versicherungen für Azubis habe ich sie nicht explizit erwähnt. Genau für einen solchen Fall kann sie allerdings Gold wert sein: die Rechtsschutzversicherung.

Gegen Abmahnung vorgehen - Anwalt zu Rate ziehen
© snaptitude, Fotolia.de

Ich empfehle Ihnen daher im Fall der Abmahnung, möglichst zeitnah eine solche Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Flattert schließlich in nächster Konsequenz in einigen Wochen die Kündigung ins Haus, könnten Sie mithilfe der Rechtsschutzversicherung anwaltlichen Beistand erhalten, ohne von den Gebühren überfordert zu werden.

Auch im Moment der Abmahnung kann es sich für Azubis mit Rechtsschutzversicherung aber massiv lohnen, einen Anwalt draufschauen zu lassen. Der Anwalt kann außerdem schnell einschätzen, wo es Chancen gibt, gegen die Abmahnung mit Erfolg vorzugehen, oder wo Fälle vorliegen, in denen eine Entschuldigung der möglicherweise zielführendere Weg wäre.

Fazit

In meinem heutigen Blogbeitrag habe ich Ihnen gezeigt, wie Sie gegen eine Abmahnung vorgehen können. Grundsätzlich kann vor etwaigen Schritten wie der Gegendarstellung oder dem Gang zum Anwalt natürlich auch noch ein persönliches Gespräch stehen, in dem Sie sich noch einmal ganz ruhig alles erklären lassen.

Ich empfehle Ihnen aber, die Abmahnung immer erst zu verdauen und mit kühlem Kopf frühestens am Tag danach in ein solches Gespräch zu gehen. Eine emotionale Reaktion kann Ihr Standing ansonsten nachhaltig beschädigen und die Lage damit verschlimmern.

Zum Schluss interessiert mich Ihre Meinung wie immer brennend. Haben Sie schon einmal eine Abmahnung erhalten? Wenn ja, sind Sie dagegen vorgegangen? Wenn ja, wie? Und hatten Sie Erfolg?

Gerne würde ich mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen! Eine gute Gelegenheit dazu haben wir in meiner Facebook-Community, wo Sie mit vielen weiteren Ausbildern und Azubis diskutieren können. Ich freue mich, wenn Sie Teil der Community von Ausbilderschein24 werden und bedanke mich fürs Lesen!

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