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Verkürzung der Ausbildung: Unter diesen Bedingungen ist es möglich

Im wirtschaftlichen Denken gilt heutzutage die Formel „Zeit = Geld“. In genau diese Kerbe schlägt auch eine potenzielle Verkürzung der Ausbildung.

Wer schließlich nur zwei Jahre lang anstelle der Regelzeit von drei Jahren den Azubi-Status hat, der ist früher auf dem „richtigen“ Arbeitsmarkt. Das bedeutet auch, dass es früher ein Gehalt gibt, mit dem es sich weitaus besser leben lässt. Schließlich ist die Vergütung in der Ausbildung alles andere als üppig. Zumindest in der Regel.

Aber wie genau kann eine Verkürzung der Ausbildung konkret angestrebt werden? Welche Bedingungen müssen vorliegen? Und wie kann ein Azubi diese nachweisen? In meinem heutigen Blogbeitrag bin ich genau diesen Fragen nachgegangen. Alle Bedingungen, unter denen eine Verkürzung der Ausbildung möglich ist, finden Sie hier.

Wie lange eine Ausbildung normalerweise geht

Grundsätzlich ist die Dauer der Ausbildung gesetzlich geregelt. Sie ist in der Ausbildungsordnung sowie in dem Ausbildungsvertrag festgehalten. Üblich sind hierbei drei Jahre, wobei es ein paar wenige Ausnahmen gibt, bei denen die Ausbildung deutlich kürzer ist. Beispielsweise die Ausbildung zum/zur Altenpflegerhelfer/in, die – auch wegen des großen Bedarfs – grundsätzlich nur ein Jahr dauert.

Dafür gibt es aber umgekehrt auch Ausnahmen, in denen ein viertes Ausbildungsjahr vorgesehen ist. Beispielsweise die Ausbildung zum / zur Biologielaboriant/in oder Chemielaborant/in. Die Spitze in Deutschland stellt die Ausbildung zum / zur stattlich anerkannten Erzieher/in dar, die bis zu viereinhalb Jahre lang dauern kann. Kein Wunder also, dass der Wunsch nach einer Verkürzung der Ausbildung hier und da groß ist.

Verkürzung der Ausbildung – 4 mögliche Gründe, weswegen es geht

Ehe ich genauer auf die Faktoren eingehe, hier zunächst einmal vier Gründe mit denen eine Verkürzung der Ausbildung ganz grundsätzlich in Frage käme.

  • 1. Nachweisbare berufliche Vorkenntnisse
  • 2. Vorangegangene Ausbildung(en)
  • 3. Erhöhte schulische Vorbildung
  • 4. Notenbedingte, vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wichtig ist aber, zu wissen, dass in §5 BBiG (Berufsbildungsgesetz) eine gewisse Mindestausbildungszeit festgelegt ist. In einem Ausbildungsberuf, dessen Regelausbildungszeit dreieinhalb Jahre beträgt, muss selbst bei der größtmöglichen Verkürzung mindestens zwei Jahre lang ausgebildet werden. Eine dreijährige Ausbildung kann maximal auf anderthalb Jahre verkürzt werden. Eine zweijährige Ausbildung hat eine Mindestausbildungszeit von einem Jahr. Eine einjährige Ausbildung hingegen kann unter keinen Umständen noch weiter verkürzt werden.

1. Nachweisbare berufliche Vorkenntnisse

Wer schon gearbeitet hat oder andere berufliche Vorkenntnisse nachweisen kann, der ist seinen Mit-Auszubildenden natürlich einen erheblichen Schritt voraus. Dabei kann die Berufserfahrung durch verschiedene Möglichkeiten erworben worden sein. Anbei die Regelungen:

  • Laut §7 BBiG darf die Ausbildung bis zu zwölf Monate verkürzt werden, wenn der Azubi eine Berufsfachschule besucht oder alternativ ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert hat.
  • Ein weiterer Grund zur Verkürzung der Ausbildung um zwölf Monate liegt laut §8 BBiG vor, wenn der Azubi in diesem Berufsfeld bereits gearbeitet hat. Aber: die Dauer der Tätigkeit muss mindestens das anderthalbfache der Ausbildungszeit betragen. Für eine Verkürzung in einer dreijährigen Ausbildung muss also eine viereinhalbjährige Berufserfahrung in exakt diesem Berufsfeld vorliegen.
  • Außerdem kann im Rahmen einer Teilzeitausbildung eine Verkürzung erwirkt werden, sprich, wenn eine junge Mutter (oder Vater) während der Ausbildungszeit wegen Mutterschutz (oder Elternzeit) vorübergehend ausgeschieden ist.
Verkürzung der Ausbildung - ja oder nein?
© Marco2811, Fotolia.de

2. Vorangegangene Ausbildung(en)

Ebenfalls verkürzt werden darf, wenn der Azubi bereits eine Ausbildung absolviert hat. War er oder sie im exakt gleichen Ausbildungsberuf bereits bei einer anderen Firma tätig und hat nun die Ausbildungsstelle gewechselt, so kann die gesamte Zeit bis zum Wechsel in der „neuen“ Ausbildung fortgesetzt werden.

Lesen Sie hier die drei Hauptgründe, warum Azubis ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen.

3. Erhöhte schulische Vorbildung

In §8 des Berufsbildungsgesetzes ist ebenfalls festgehalten, dass erhöhte schulische Vorbildungen zu einer Verkürzung der Ausbildung führen können. Handelt es sich um einen Lehrberuf, den auch Hauptschüler (bzw. Werkrealschüler) ergreifen können, kann mit einer Mittleren Reife, bzw. der Fachoberschulreife bis zu sechs Monate verkürzt werden. Mit der Fachhochschulreife oder dem Abitur ist sogar eine Verkürzung von bis zu einem Jahr möglich. Das funktioniert allerdings nicht in Ausbildungsberufen, die sich gezielt bei ihren Zulassungen an diese Schulabschlüsse wenden.

4. Notenbedingte, vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Nachdem wir bis hierhin drei Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildung besprochen haben, die bereits vor Ausbildungsbeginn greifen, nun noch ein Weg, wie während der laufenden Ausbildung verkürzt werden kann. Und zwar über den Notendurchschnitt.

So heißt es in §45 BBiG, dass ein Azubi nach der Hälfte der Ausbildung vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann, sofern sein / ihr Notendurchschnitt mindestens 2,49 oder besser beträgt.

Diese Prüfung muss allerdings natürlich erst noch bestanden werden, ehe die Verkürzung der Ausbildung offiziell in Kraft tritt. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle relevanten Inhalte auch wirklich in der kürzeren Zeit vermittelt worden sind. Hierum geht es schließlich in der Ausbildung, weshalb die Mindestausbildungszeit grundsätzlich auch sehr sinnvoll ist.

Wenn Ihnen dennoch der perfekte Azubi gegenübersteht, dürfte es jedoch nicht weiter verwunderlich sein, dass er oder sie besonders schnell durch die Ausbildung hindurch kommt.

Fazit

Im heutigen Blogbeitrag habe ich Ihnen gezeigt, unter welchen Bedingungen eine Ausbildung verkürzt werden kann. Diese Möglichkeit besteht, damit besonders begabte Menschen, bzw. Menschen mit entsprechenden Vorkenntnissen nicht unnötig an die starren Zeiten geknüpft sind. Diese orientieren sich schließlich am Durchschnitt der Bevölkerung und wie lange dieser braucht, um die Inhalte zu verstehen.

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