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Ausbildung in Zeiten von Corona – das ist im Ausbildungsjahr 2020/21 anders!

Corona verändert nicht nur die Ausbildung in Deutschland, sondern nimmt massiven Einfluss auf die gesamte Welt.

Egal, wie man dazu stehen mag: Fakt ist, dass COVID-19 das frisch begonnene Ausbildungsjahr 2020/21 gehörig durcheinander gebracht hat.

Kürzlich berichtete das Handelsblatt, dass es wegen Corona womöglich zu 50.000 weniger Lehrstellen gekommen ist. Die Schlussfolgerung der deutschen Tageszeitung: In bereits zwei Jahren könnte der Fachkräftemangel in Deutschland sich umso erheblicher verschärfen.

In meinem heutigen Blogbeitrag habe ich mir die Ausbildung in Zeiten von Corona genauer angesehen und zeige Ihnen, was im Ausbildungsjahr 2020/21 alles anders ist.

Ausbildung und Corona: Die Schere geht auseinander

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das Coronavirus nebst allen gültigen Maßnahmen wie der Abstandsregelung und der Maskenpflicht in bestimmten (öffentlichen) Räumen manche Branchen deutlich härter trifft als andere.

Gilt der Bereich Online-Handel, bzw. E-Commerce dabei als einer der großen Gewinner der Krise, der sich über ein enormes Wachstum freuen durfte, da liegen andere Branchen regelrecht am Boden. Von der Gastronomie über Tourismus bis hin zu sämtlichen mit Unterhaltungsangeboten verbundenen Ausbildungsberufen – sei es im Bereich Eventmanagement oder auch Veranstaltungstechnik. Berufe, die von gefüllten Hallen und reise- und vergnügungslustigen Menschen lebten, generieren kaum noch Einkünfte.

In diesen Krisenzeiten kann kaum ein Unternehmen aus diesen Bereichen es sich folgerichtig erlauben, neue Azubis aufzunehmen. Schließlich können Auszubildende nicht so ohne Weiteres gekündigt werden, wenn die Einnahmen ausbleiben. Mit Blick auf den hohen Kündigungsschutz müsste also praktisch schon die Unternehmenspleite her.

Kurzum: Die Schere zwischen den unterschiedlichen Branchen geht durch Corona stark auseinander. Und das kann selbst bei Stabilisierung der Lage zum Ausbildungsjahr 2021/22 langfristige Folgen nach sich ziehen.

Diese Regeln gelten wegen Corona für Ausbildungen im Jahr 2020/21

Nach wie vor ist unklar, ob es weitere Corona-Wellen geben wird. Sollte es dazu kommen, ist von vergleichbaren Maßnahmen wie zwischen März und dem heutigen Tag bis hin zu einem kompletten Lockdown praktisch alles möglich.

Dass Unternehmen wieder reihenweise Kurzarbeit für ihr Personal beantragen müssen, ist in diesem Kontext nicht ausgeschlossen. Auch das spricht dabei für Unternehmen, deren wirtschaftliche Lage nach der ersten Welle stark angespannt ist, klar gegen die Aufnahme neuer Azubis. Immerhin gelten für Auszubildende einige wichtige Regeln.

Azubis können nicht ohne Weiteres in Kurzarbeit geschickt werden

Viele Betriebe konnten sich nur wegen der Möglichkeit der Kurzarbeit überhaupt über Wasser halten. Ein Ausbildungsbetrieb muss allerdings zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Das bedeutet: Es müssen zunächst sämtliche offenstehenden Möglichkeiten vollumfänglich ausgeschöpft werden, ehe die Kurzarbeit als allerletzte Instanz auch für Azubis in Frage kommt.

Erst, wenn ein Unternehmen Maßnahmen wie die Umstellung des Ausbildungsplans oder interne Wechsel des betroffenen Azubis in andere Abteilungen, ausgeschöpft hat, kann der Azubi in Kurzarbeit geschickt werden. Er oder sie hat dabei allerdings mindestens sechs Wochen lang Anspruch auf die volle Ausbildungsvergütung. Eine Frist, die in manchen Branchen tariflich geregelt sogar deutlich länger ausfällt.

Ausbildung und Corona - wie geht es weiter?
© olly, Fotolia.de

Azubis dürfen der Arbeit nicht aus eigenem Gutdünken heraus fernbleiben

Viele Unternehmen schreckten davor zurück, neue Azubis aufzunehmen, weil die Angst davor bestand, die neuen Mitarbeiter könnten dem Betrieb fernbleiben, weil sie Angst vor einer Infektion hätten.

Tatsächlich ist aber klar geregelt, dass Azubis nicht aus eigenem Gutdünken heraus der Arbeit fernbleiben dürfen. Der Arbeitgeber ist zwar zu jedem Zeitpunkt dazu verpflichtet, seine Fürsorgepflicht einzuhalten – und das bezieht entsprechende Tätigkeitsverbote bei wohlbegründetem Infektionsverdacht oder -risiko mit ein. Allerdings liegt es nicht im Ermessen des Azubis.

Tätigkeitsverbote und/oder Quarantäne werden nur behördlich angeordnet

Nur die zuständige Behörde ist dazu befugt, auf Basis des Infektionsschutzgesetzes Tätigkeitsverbote auszusprechen und/oder einen Azubi in häusliche Quarantäne zu schicken. In diesem Gesetz ist übrigens auch festgelegt, dass die fortlaufende Gehaltszahlung, die mindestens sechs Wochen lang seitens des Arbeitgebers geleistet werden muss, vom zuständigen Gesundheitsamt getragen wird.

Ein Unternehmen, deren Azubis also wegen COVID-19-Kontakten oder Infektionen nicht zur Arbeit erscheinen können, verursachen zwar bürokratischen Aufwand mit dem zuständigen Gesundheitsamt, aber keine weiterlaufenden Kosten.

Corona und das Homeoffice in der Ausbildung – ein zweischneidiges Schwert

Sollte es zu erneuten verschärften Kontaktauflagen kommen oder gar zu einem kompletten Lockdown, so käme in diesem Zusammenhang auch wieder das Thema Homeoffice auf die Agenda. Fakt ist, dass es in keinem Ausbildungsrahmenplan vorgesehen ist, dass Azubis im Homeoffice weiterarbeiten. Der Grund dafür ist einfach: Zu einer Ausbildung gehört die Anwesenheit eines Ausbilders, bzw. in dessen Abwesenheit eines anderen Ausbildungsbeauftragten.

Nichtsdestotrotz hat Corona in diesem Bereich einiges auf den Kopf gestellt und in der Realität arbeiteten bereits im zweiten Quartal des laufenden Jahres einige Auszubildende von zuhause aus weiter.

Ein Zusammenspiel, das nicht überall allzu gut geklappt hat. Oft kritisierten Betriebe dabei ein mangeldes Organisationsvermögen der jungen Menschen. Umso wichtiger sind in diesem Zusammenhang feste Tagesstrukturen, wie morgendliche Telefon- oder Video-Chat-Konferenzen, Besprechungen und Feedbackrunden. Aber all das ist gewiss einen separaten Blogbeitrag wert, zumal davon auszugehen ist, dass sich wegen Corona im Bereich Ausbildung und Homeoffice neue Regelungen ergeben werden.

Wieso es sich lohnt, auch im Ausbildungsjahr 2020/21 Azubis aufzunehmen

Die Krise beutelte insbesondere kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe. Sie haben dementsprechend keine oder weniger Azubis als in den Vorjahren aufgenommen.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung ein 500 Millionen Euro schweres Maßnahmen-Programm mit dem Namen „Ausbildungsplätze sichern“ ins Leben gerufen. Das Programm sieht dabei unter anderem die folgenden Boni vor:

  • 2.000 Euro bekommt jedes kleine und mittelgroße Ausbildungsunternehmen pro abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2020/21.
  • 3.000 Euro erhält jedes Unternehmen pro zusätzlich geschaffenen und abgeschlossenen Ausbildungsvertrag.
  • 3.000 Euro erhält jedes Unternehmen für die Übernahme eines Azubis, dessen Arbeitgeber im Zuge von Corona insolvent ging und den Betrieb einstellen musste.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ausbildung-corona-1763542

Der Ausbilderschein: Gelungene Ausbildung auch während Corona

Ja, für Azubis gelten in Deutschland hohe Hürden beim Kündigungsschutz. Deshalb mag es ein gewisses Risiko bergen, einen jungen Mitarbeiter in Krisenzeiten für üblicherweise drei Jahre an sich zu binden. Allerdings habe ich Ihnen in diesem Beitrag auch die attraktiven Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Bundesregierung aufgezeigt. Auch habe ich darauf verwiesen, dass Azubis eben nicht ohne Weiteres der Arbeit fernbleiben dürfen. Bei behördlich angeordneter Einzelquarantäne übernimmt zudem das Gesundheitsamt die Lohnfortzahlung.

Gelungene Ausbildung ist also auch während Corona möglich, wofür der Ausbilderschein das Qualitätsmerkmal in Deutschland bleibt. Wer jetzt zum Ausbildungsbetrieb wird, kann zudem für jeden neu geschaffenen Ausbildungsplatz zusätzliche 3.000 Euro an Fördergeldern erhalten.

Wer also ohnehin schon länger mit dem Gedanken gespielt hat, Ausbilder zu werden, für den kann die aktuelle Krise möglicherweise ja zur Chance werden. Wie ich Ihnen auf dem Weg zum Ausbilderschein helfen kann, zeige ich Ihnen unter folgendem Link:

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