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Die Ausbilderschein Voraussetzungen und wieso es daran praktisch nie scheitert

Wer studieren will, der braucht Abitur, bzw. eine Hochschulreife. Wer LKW fahren will, der braucht einen dementsprechenden Führerschein. Und wer ausbilden will? Der braucht einen Ausbilderschein. Doch was genau sind eigentlich die Ausbilderschein Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen? Und ist es letztendlich tatsächlich so einfach, dass Sie bloß den Schein benötigen?

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen gerne einen Überblick darüber geben, was alles zu den Ausbilderschein Voraussetzungen gehört und wieso es daran in den allerseltensten Fällen scheitert.

Die Ausbilderschein Voraussetzungen: So sehen sie aus

Zunächst einmal eine ganz klare und gute Nachricht: Die Ausbilderschein Voraussetzungen, also die Bedingungen, um an der Ausbilderprüfung der IHK/HWK teilzunehmen und somit den Ausbilderschein zu erwerben, erfüllt grundsätzlich jeder Mensch. Das liegt einfach daran, dass hier keinerlei Restriktionen vorliegen.

Was also viel eher mit der Frage nach den (nicht vorhandenen) Ausbilderschein Voraussetzungen gemeint ist, ist die Frage danach, wer in Deutschland mit einem vorhandenen AdA-Schein später auch in der Praxis als Ausbilder tätig sein darf.

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) heißt es hierzu in §28 Absatz 1, dass nur solche Menschen ausbilden dürfen, die die persönlichen und fachlichen Eignungen erfüllen. Doch was genau ist mit diesem Beamtendeutsch nun gemeint?

Die persönliche Eignung – Teil 1 der Ausbilderschein Voraussetzungen

Wie bei so vielen Aspekten des Lebens, will man auch in der AEVO (Ausbildereignungsverordnung), in der geregelt wird, wer denn nun geeignet ist und wer nicht, erst einmal vom Guten im Menschen ausgehen. Und das finde ich auch absolut richtig so! Infolgedessen wird in Bezug auf die persönliche Eignung unterstellt, dass jeder Mensch diese erfüllt. Statt also zu schreiben, wie jemand sein muss, um als „persönlich geeignet“ zu gelten, wird ein anderer Ansatz verfolgt. So spricht man in der AEVO sowie im BBiG von Hindernisgründen, die gewissen Personen die Eignung aberkennen.

Als nicht geeignet gilt beispielsweise ein Mensch, der gemäß §29 des Berufsbildungsgesetzes keine Kinder und Jugendliche beschäftigen darf. Das liegt vor, wenn z.B. folgende Aspekte vorliegen:

  • Sie sind aufgrund einer Straftat zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt worden.
  • Sie haben gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen – unabhängig davon, ob eine Verurteilung erfolgt ist oder die Anklage fallen gelassen, bzw. das Verfahren eingestellt worden ist.
  • Sie haben jugendgefährdende Schriften verbreitet.

Zusammengefasst: Sollten Sie in Ihrem bisherigen Leben nicht schon gewaltig über die Stränge geschlagen haben, dann können Sie sehr leicht davon ausgehen, dass Sie den persönlichen Teil der Ausbilderschein Voraussetzungen bereits erfüllen. Doch wie sieht es mit dem fachlichen Teil nun aus?

Die fachliche Eignung – Teil 2 der Ausbilderschein Voraussetzungen

Während für den persönlichen Teil nur Hindernisgründe existiert haben, müssen Sie hier nun tatsächlich etwas auf der Haben-Seite vorweisen können. So ist es – zur Wiederholung – zwar vollkommen unerheblich für die Teilnahme an der Ausbilderschein-Prüfung, ob und welche fachlichen Qualifikationen Sie besitzen. Für das spätere Ausbilden müssen Sie jedoch auf Ihrem Gebiet über einen ausreichenden Wissensstand verfügen, um junge Menschen ausbilden zu dürfen.

Klingt irgendwie logisch, oder?

Wenn Sie jetzt allerdings denken, dass Sie die hiermit verbundenen Ausbilderschein Voraussetzungen sehr wahrscheinlich nicht erfüllen können, dann habe ich (vielleicht) eine gute Nachricht für Sie. Denn es gibt tatsächlich mehrere Möglichkeiten, um Ihr fachliches Know-how nachweisen zu können.

So gelten Sie als ausreichend fachlich geeignet, wenn Sie:

  • Die Ausbildung selber durchlaufen haben, in der Sie nun ausbilden möchten (abgeschlossene Berufsausbildung).
  • Sie stattdessen ein vergleichbares Studium an einer Uni oder (Fach-)Hochschule durchlaufen haben.
  • Durch Fortbildungen oder Seminare entsprechende Qualifikationen erworben haben – oder
  • Langjährige Berufserfahrung in Ihrer Branche gesammelt haben.

Wie Sie sehen, muss man für eine fachliche Eignung also weder studiert noch jahrelange Fortbildungs-Programme durchlaufen haben. Oft wird die Anerkennung schon erteilt, wenn Sie einfach nur schon lange genug dabei sind. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie über die fachliche Eignung verfügen, kann Ihnen Ihre zuständige IHK / HWK genauere Auskunft erteilen.

Die Ausbilderschein Voraussetzungen und wieso es daran praktisch nie scheitert© olly, Fotolia.de

Alle Ausbilderschein Voraussetzungen erfüllt – was gibt es noch zu beachten?

Wie ich Ihnen eingangs schon erklärt habe, scheitert man auf dem Weg zum Ausbilder praktisch nie an den Ausbilderschein Voraussetzungen sowie den beschriebenen Eignungen. Obwohl also ein extrem hoher Prozentsatz aller Arbeitnehmer in Deutschland theoretisch die Eignungen erfüllt, ist trotzdem noch lange nicht jeder auch in der Praxis zum Ausbilder geeignet.

So gibt es – und das wissen Sie aus eigener Erfahrung sicherlich sehr gut – gute und schlechte Lehrer, bzw. Ausbilder. Wir alle hatten doch diesen einen Mathe- oder Deutschlehrer, der uns sämtliche ‚vielleicht mal vorhandene‘ Freude an diesem Fach genommen hat. Und wir alle hatten auch mal in Fächern, die uns von Natur aus nicht so gut gelegen haben, bestimmte Lehrer, die dennoch akzeptable Leistungen aus uns herauskitzeln konnten und womöglich sogar unser Interesse an eigentlich uninteressanten Themengebieten wecken konnten.

Fühlen Sie sich zum Ausbilder berufen?

Ausbilder ist mehr als nur ein Beruf. Das Wort „Beruf“ kommt nicht von ungefähr von „Berufung“. Gewissermaßen muss man sich also dazu berufen fühlen, sich der verantwortungsvollen Aufgabe zu stellen, Jugendliche, bzw. junge Menschen, zu formen und zu prägen. In diesem Zusammenhang scheinen sich auch gewisse menschliche Eigenschaften beobachten zu lassen, die besonders gute Ausbilder auszeichnen. 6 davon habe ich für Sie in diesem Blogbeitrag genauer durchleuchtet.

Wenn man Sie beispielsweise in Ihrer Firma gefragt hat, ob Sie nicht Ausbilder werden wollen, dann sollten Sie sich sehr gut überlegen, was das bedeutet. Viele Ihrer momentan noch alltäglichen Arbeiten werden nämlich nach und nach an Ihre Kollegen oder auch Ihre zukünftigen Azubis übergehen. Das Betreuen der Auszubildenden wird fortan ein großer Teil Ihres beruflichen Alltags sein.

Genau deshalb habe ich Ihnen noch drei weitere lesenswerte Artikel zu diesem Thema in meinem Blog zusammengestellt. So erfahren Sie in diesem Beitrag, ob Sie auch wirklich zum Ausbilder geeignet sind. In einem anderen Artikel wiederum gehe ich der Frage nach, was es eigentlich bedeutet auszubilden: Hier zeige ich Ihnen auf, was mit dem Fördern von jungen Menschen so alles einhergeht. Und zu guter Letzt erfahren Sie an dieser Stelle meiner Webseite, wie unser Ausbildungssystem eigentlich funktioniert.

Ausbilderschein Vorteile: Nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten

Den Ausbilderschein machen, bedeutet auch, dass Sie wertvolle Kenntnisse und Fähigkeiten dazugewinnen. Auf diese Weise sind Sie auch automatisch interessanter für den Arbeitsmarkt. Nicht umsonst ist es möglich, mit dem Ausbilderschein mehr Gehalt fordern zu können. Ausbilder werden bietet dementsprechend auch ganz praktische Vorteile.

Dabei sind es nicht nur die sogenannten “Soft Skills”, mit denen ein Ausbilder auf sich aufmerksam macht. Beispielsweise Führungsqualitäten, Organisationstalent und eine grundlegende Hilfsbereitschaft. Wer den Ausbilderschein hat, der zeigt damit auch ganz automatisch, dass er in seinem Gebiet das entsprechende Know-how hat.

Kurzum: Der Ausbilderschein erhöht Ihren Marktwert. Und das kann sich einerseits in direkten Gehaltsverhandlungen mit dem bisherigen Arbeitgeber im Geldbeutel bemerkbar machen und ist andererseits auch ein großer Vorteil, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, über kurz oder noch in einem anderen Unternehmen tätig zu werden.

Mit dem Ausbilderschein, bzw. als im Unternehmen tätiger Ausbilder haben Sie zudem einen hohen Stellenwert. Auch das ist letztlich ein großer Vorteil vom Ausbilderschein.

Jetzt den Ausbilderschein machen

Wie ich Ihnen in diesem Beitrag hoffentlich aufzeigen konnte, gibt es zwar nur geringe Hürden bei den Ausbilderschein Voraussetzungen. Die Entscheidung, ob Sie diese Aufgabe annehmen, sollte dennoch nicht leichtfertig getroffen werden.

Falsche Bescheidenheit oder voreilige Schlüsse sollten Ihnen jedoch auch nicht im Weg stehen. Bevor Sie also zum Schluss kommen, dass das Ganze doch nichts für Sie ist, lesen Sie bitte noch diesen Artikel. Hier zeige ich Ihnen die 7 gängigsten Missverständnisse auf, die Menschen davon abhalten, den Ausbilderschein zu machen.

Sie sind bis hierhin dabei geblieben?

Sie erfüllen die zugegeben geringen Ausbilderschein Voraussetzungen?

Und Sie haben richtig Lust, diese Aufgabe anzupacken?

Dann brauchen Sie sich zumindest vor der Prüfung bei der IHK / HWK nicht zu fürchten. Denn genau hierfür habe ich ein Programm entwickelt, das Sie zeitsparend, kostengünstig und beinahe bombensicher zum Ziel führen wird.

Klicken Sie bitte hier für mehr Informationen zum Ausbilderkurs:

>>> MEHR INFOS ZUM AUSBILDERKURS <<<

Und … Falls Sie noch andere brennende Fragen zum Ausbilderschein haben sollten – dann finden Sie in meinem umfangreichen Blog die Antworten darauf:

Für alles Weitere stehe ich Ihnen gerne & jederzeit für einen persönlichen Kontakt zur Verfügung! Ein paar häufig gestellte Fragen zum Ausbilderschein habe ich außerdem zum Abschluss schon vorweggenommen!

Was kostet der Ausbilderschein?

Sie schrecken noch vor der Anmeldung zum Ausbilderschein zurück, weil Sie glauben, der Ausbilderschein könnte zu teuer sein? Dann kann ich Sie jetzt schon beruhigen. Die exakten Ausbilderschein Kosten bespreche ich ausführlich im verlinkten Beitrag.

Was sind meine Aufgaben als Ausbilder?

Ihre Rolle als Ausbilder ist ausgesprochen vielseitig. Grundsätzlich betreuen Sie mit dem Ausbilderschein die Azubis im Betrieb. Sie planen, organisieren und begleiten die betriebliche Ausbildung. Sie führen die jungen Menschen, gehen mit gutem Beispiel voran und tragen außerdem die Verantwortung dafür, dass der Nachwuchs Schritt für Schritt in den Job hineinwächst.

Ist der Ausbilderschein überall Voraussetzung?

Nicht ganz. Tatsächlich gibt es ein paar Ausnahmen von der Regel. Beispielsweise in den sogenannten Freien Berufen ist das Ausbilden ohne Ausbilderschein möglich. In allen anderen gängigen Branchen und Berufen brauchen Sie jedoch unweigerlich den Ausbilderschein, um als AUsbilder im Betrieb tätig sein zu dürfen.

Kann man den Ausbilderschein auch wieder verlieren?

Tatsächlich ist es möglich, dass einem der Ausbilderschein entzogen wird. Das passiert dann, wenn die hier angesprochenen Voraussetzungen eines Tages nicht mehr vorliegen. Wer also beispielsweise während der Zeit als Ausbilder jugendgefährdende Schriften verbreitet, dem fehlt die persönliche Eignung, um der Tätigkeit als betrieblicher Ausbilder weiterhin nachgehen zu dürfen. Das gleiche gilt natürlich für andere Extremsituationen. Beispielsweise wenn der Ausbilder Drogenhandel betreibt. Unabhängig von etwaigen Gefängnisstrafen ist es dann für mindestens fünf Jahre nach Jugendschutzgesetz nicht erlaubt, Kinder und Jugendliche auszubilden.

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