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Nachgefragt: Ist der Ausbilderschein schwer zu bekommen?

„Ist der Ausbilderschein schwer zu bekommen?“, lautet eine Frage, die mir immer wieder gestellt wird.

Die klare Antwort darauf lautet im ersten Moment „Nein“. Nicht unerwähnt bleiben darf allerdings die Tatsache, dass es ein paar Fallstricke gibt. So gibt es den Ausbilderschein logischerweise nicht geschenkt. Schließlich gewährleistet der Ausbilderschein, dass die Qualität des Ausbildungssystems in Deutschland auf einem konstant hohen Level bleibt.

Wer allerdings die notwendigen Grundvoraussetzungen zur Anmeldung für die Ausbildereignungsprüfung erfüllt und die Prüfung(en) anschließend auch besteht, der darf sich fortan Ausbilder nennen. Wie schwer – oder umgekehrt vielleicht eher leicht – dies zu schaffen ist, bespreche ich in meinem heutigen Blogbeitrag.

Es ist beim Ausbilderschein schwer, an den Voraussetzungen zu scheitern

Zunächst einmal sei ein zentraler Aspekt genannt: Den Ausbilderschein kann und darf grundsätzlich jeder Mensch machen. Aber: Nicht jeder Mensch, der den Ausbilderschein gemacht hat, darf später auch tatsächlich ausbilden. Hier greifen nämlich ein paar (wenige) Restriktionen. Somit mag es ein bisschen spitzfindig sein, zu sagen, dass keine Voraussetzungen zum Erwerb des Ausbilderscheins bestehen. Weil es aber keinerlei andere Gründe gibt, den Ausbilderschein zu machen, als damit auch wirklich ausbilden zu wollen, ist es nun einmal wichtig, dass diese Ausbildereignung auch erfüllt ist.

Dabei bleibt es beim Ausbilderschein schwer, diese Eignung nicht zu erfüllen. Denn als Ausbilder können Menschen nur aus zwei Gründen nicht geeignet sein. Erstens, wenn sie die persönliche Eignung nicht erfüllen, und zweitens, wenn die fachliche Eignung fehlt. Was nach großen Hürden klingt, ist es aber gar nicht.

Ist der Ausbilderschein schwer zu bekommen?
© Mahi, Fotolia.de

Ist der Ausbilderschein schwer? Die persönliche Eignung

Die persönliche Eignung ist nämlich immer dann gegeben, wenn der angehende Ausbilder keines der drei folgenden Hindernisgründe in seinem polizeilichen Führungszeugnis stehen hat:

  • 1. Eine Verurteilung aufgrund einer Straftat zu mindestens zwei Jahren Haft.
  • 2. Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (egal, ob es zu einer Verurteilung gekommen ist oder das Verfahren eingestellt wurde).
  • 3. Verbreitung jugendgefährdender Schriften.

Kurzum: Wer sich keine allzu großen Fehltritte geleistet hat, der bringt die persönliche Eignung problemlos mit.

Aber Vorsicht: Es ist durchaus möglich, dass Ihnen der Ausbilderschein entzogen wird, wenn es in Ihrer aktiven Karriere als Ausbilder zu solchen Verfehlungen kommt.

Ist der Ausbilderschein schwer? Die fachliche Eignung

Auch an der fachlichen Eignung hängt es allerdings nur selten. Schließlich wird kaum ein Betrieb ein Interesse daran haben, dass eine fachfremde Person zukünftig das junge Nachwuchspersonal ausbildet.

Die fachliche Eignung verlangt dabei lediglich, dass der Ausbilder sich in seinem Berufsbild auskennt. Das kann auf mindestens vier Wege nachgewiesen werden. Was dabei immer seitens der zuständigen IHK / HWK anerkannt wird und für gar keine Probleme sorgt, ist, wenn der Ausbilder die Ausbildung einst selbst durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen hat. Bei einem vergleichbaren Studium an einer Hochschule ist die fachliche Eignung aber genauso gut erfüllt.

Sollte es weder eine Ausbildung noch ein Studium in diesem Berufsbild gegeben haben, stehen immer noch zwei Möglichkeiten zum Nachweis der fachlichen Eignung offen:

  • 1. Der angehende Ausbilder kann die Teilnahme an Seminaren und beruflichen Fort- und Weiterbildungen in dieser Branche vorweisen.
  • 2. Der angehende Ausbilder hat bereits über lange Strecken seines Lebens in diesem Beruf, bzw. dieser Branche gearbeitet, und kann langjährige Berufserfahrung vorweisen.

Wichtig ist nur, dass Sie bei den eben genannten Möglichkeiten, um die fachliche Eignung nachzuweisen, im Vorfeld bei Ihrer zuständigen IHK / HWK vorstellig werden. Nur so kann gewährleistet werden, ob Ihre Fortbildungen oder Ihre Berufserfahrung anerkannt werden.

Genauer befasse ich mich mit den Ausbilderschein Voraussetzungen übrigens in diesem Beitrag, in dem ich auf all diese Aspekte etwas ausführlicher eingehe.

Ist die Prüfung zum Ausbilderschein schwer zu bestehen?

Ist der Ausbilderschein schwer?
© pathdoc, Fotolia.de

Wer die eben genannten Voraussetzungen erfüllt, bzw. nicht durch die fehlende persönliche oder fachliche Eignung ausgeschlossen ist, der kann sich jederzeit für die Prüfung zum Ausbilderschein anmelden. Hierfür stehen je nach der für Sie zuständigen IHK / HWK mehrere Termine pro Jahr zur Verfügung. Typisch sind zehn Prüfungstermine pro Jahr, wobei der genaue Wert abweichen kann.

Die Prüfung zum Ausbilderschein findet dabei zweigeteilt statt. Im Rahmen einer schriftlichen Prüfung müssen Sie eine Reihe von Fragen richtig beantworten, wobei Sie zum Bestehen mindestens ein ausreichendes Ergebnis abliefern müssen. Wie typische Prüfungsfragen aussehen, zeige ich Ihnen in den folgenden beiden Blogartikeln:

Wer durch die schriftliche Ausbildereignungsprüfung durchgefallen ist, der kann diese übrigens wiederholen. Informationen zur Herangehensweise an den zweiten oder gar dritten Versuch stelle ich Ihnen an dieser Stelle meines Blogs zur Verfügung: Wie Sie sich auf die AdA-Schein Wiederholungsprüfung erfolgreich vorbereiten.

Sobald Sie die schriftliche Prüfung gemeistert haben, steht Ihnen noch eine praktische Prüfung bevor. Diese muss ebenfalls mindestens mit „ausreichend“ bestanden werden und darf auch wiederholt werden. Wichtig ist dabei zu wissen, dass hier eine Art mündlicher Prüfung vorliegt, die 30 Minuten dauert. Auf die ersten 15 Minuten bereiten Sie sich dabei von zuhause aus vor. So liegt es an Ihnen, ob Sie eine Ausbildungssituation als eine Art Rollenspiel zeigen möchte. Oder ob Sie alternativ eine reine Präsentation abhalten. Anschließend stellen Ihnen die Prüfer 15 Minuten lang Fragen rund um Ihre Unterweisung oder Präsentation sowie ums Thema Ausbildung im Allgemeinen.

Auch für diese praktische Prüfung, um die sich der Großteil der Fragen rankt, die an mich herangetragen werden, habe ich mehrere wichtige Blogbeiträge auf meiner Website für Sie, auf die ich im Folgenden verlinke.

Sind diese Prüfungen zum Ausbilderschein schwer?

Als wie schwer die schriftliche und praktische Prüfung empfunden werden, ist natürlich rein subjektiv zu bewerten. Fakt ist jedenfalls, dass laut Jahresbericht 2015 der IHK die Durchfallquote bei 19% lag. Vier von fünf Menschen bestehen den Ausbilderschein also. Und dem Fünften bleiben die Zweit- und Drittversuche.

Dabei hat sich meiner Erfahrung nach gezeigt, dass es ganz massiv auf die Vorbereitung ankommt. Wer den Ausbilderschein sein Eigen nennen möchte, der muss schließlich keinerlei verbindliche Kurse besuchen. Zwar bieten die meisten IHKs / HWKs Vorbereitungskurse zur Prüfung an, allerdings kann ein angehender Ausbilder die Vorbereitung auch komplett selbst in die Hand nehmen und sich mit entsprechender Fachliteratur zuhause auf seine Prüfungen vorbereiten.

Welche fünf Möglichkeiten der Vorbereitung auf den Ausbilderschein es gibt, erfahren Sie im verlinkten Blogbeitrag.

Fazit

In meinem heutigen Blogbeitrag habe ich Ihnen gezeigt, dass es alles andere als schwer ist, den Ausbilderschein zu machen. An den Voraussetzungen scheitert kaum jemand. Und die Prüfungen sind ebenfalls gut zu meistern, wenn Sie entsprechend gut vorbereitet sind.

Und damit Sie auch topvorbereitet in die Prüfung(en) gehen, habe ich einen Online-Kurs für Sie entwickelt, der Sie umfangreich auf alle Fragen vorbereitet. Mit Lernvideos arbeiten Sie sich spielerisch durch die verschiedenen Themen und können anhand der Lernerfolgskontrollen stets überprüfen, wie sehr Sie die Inhalte schon verinnerlicht haben. Ich stehe Ihnen dabei so lange zur Seite, bis Sie den Ausbilderschein in Ihren Händen halten. Sollten Sie dies nicht schaffen, bekommen Sie von mir eine Geld-zurück-Garantie auf die Gebühr für meinen Vorbereitungskurs!

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