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Die Ausbildereignung – Im Dschungel der Begriffe

„Der Beginn der Weisheit ist die Definition der Begriffe“ lautet ein berühmtes Zitat von Sokrates.

Was aber, wenn all diese verschiedenen und teilweise auch verwirrenden Begriffe im Kern doch eigentlich alle auf das Gleiche verweisen?

Geben Sie mir 5 Minuten und ich führe Sie durch die Irrungen und Wirrungen der Begriffe und Namen rund um die Ausbildereignung.

Ausbildereignung, AdA-Schein, AEVO-Schein, Ausbilderschein – Alles der gleiche Unterschied?

Immer wieder bekomme ich wiederkehrende Anfragen mit folgendem Inhalt:

„Ist der Ausbilderschein das Gleiche wie der AEVO-Schein der IHK?“

„Ist diese Ausbildereignung auch für meinen Beruf gültig?“

Manchmal sehen wir den Wald vor lauter Bäumen nicht. Und in den meisten Fällen machen uns die ganzen zusätzlichen undurchschaubaren Begriffe, Erklärungen und Formulierungen das Leben nicht einfacher, sondern eher noch schwerer.

Und genau so sind auch die vielen Namen von Ausbilderschein & Co. mehr verwirrend als aufschlussreich. Bis wir nämlich -zumindest im Ansatz- endlich mal verstanden haben, um was genau es ganz konkret geht, ist schon wieder eine große Menge Wasser den Nil hinuntergeflossen.

Wenn Sie mich fragen, ist das nichts anderes, als ein allgemeines Problem unserer heutigen Informationsflut und starren, bürokratischen Regelungen.

Und diese Leute, die sich durch den Urwald der Begrifflichkeiten rund um die Ausbildereignung und den Ausbilderschein schlagen müssen, sind keine Seltenheit. Mir geht es in vielen anderen Bereichen genauso.

Aber wer hat heute noch den Nerv dazu, die ganzen bürokratischen Erklärungen, gesetzlichen Einschränkungen und berufsspezifischen Besonderheiten herauszufiltern, bevor er endlich weiß, was er machen muss, um einfach nur Auszubildende ausbilden zu dürfen?

Gehen wir der Sache also doch gemeinsam auf den Grund, wollen wir?

Der Ausbilderschein oder wie er sonst noch heißt – Ausbildereignung Begriffe

Es gibt wahrscheinlich ähnlich viele Ausbildereignung Begriffe, wie sich ein altes Ehepaar im Laufe der gemeinsamen Zeit gegenseitig an Spitznamen gegeben hat :-).

Begriffe, die mir zum Thema „Ausbildereignung und Ausbilderschein“ besonders häufig begegnen, sind beispielsweise diese hier:

  • Ausbilderschein
  • AdA-Schein
  • Ausbildereignung
  • Ausbildereignungsschein
  • Ausbildereignungsprüfung
  • Ausbildung der Ausbilder (AdA)
  • Berufsausbilder nach AEVO
  • Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO oder
  • Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
  • und viele mehr…
Die Ausbildereignung - Im Dschungel der Begriffe
© alphaspirit, Fotolia.de

Und mit der steigenden Zahl dieser Namen steigt auch die Verunsicherung der Menschen. Fragen, die ich hierzu immer wieder erhalte, sind:

„Ist das alles das Gleiche?“

„Worin liegen die Unterschiede?“

„Berechtigt jeder dieser ‘Scheine’ zum Ausbilden in dem jeweiligen Ausbildungsberuf?“

oder aber:

„Sind das doch alles unterschiedliche Kurse mit verschiedenen Schwerpunkten und Abschlüssen?“

Die Ausbildereignung – ein MUSS, um ausbilden zu dürfen

Bevor wir tiefer in den Dschungel der Begriffe eintauchen, sollten wir zuerst einmal einen Blick auf die gesetzliche Grundlage werfen.

Versprochen, ich werde mich bemühen, so wenig Paragraphen wie möglich zu erwähnen.

Nach der neuen Ausbildereignungsverordnung (kurz: AEVO) vom 01. August 2009 muss jeder, der in seinem Beruf ausbilden möchte, über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung verfügen!

Nach dem § 2 der AEVO (leider kommen wir doch nicht ganz um einige Paragrafen herum) gehört zu der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung.

Diese Eignung wird in einer sogenannten „Ausbildereignungsprüfung“ bei der Kammer (IHK/HWK) festgestellt. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, wird Ihnen dies mit dem „Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“ bescheinigt – der sogenannten Ausbildereignung.

Was ist AEVO?

Unter dem Begriff „AEVO“ verbirgt sich die Kurzform für „Ausbildereignungsverordnung“. Weil die Ausbildereignungsprüfung der IHK/HWK auf eben dieser AEVO beruht, findet man manchmal den Zusatz „gemäß AEVO“.

Dieser Zusatz verleiht dem Ganzen aber einfach nur eine Grundlage und etwas mehr Nachdruck, spricht aber nicht von einem alternativen Ausbilderschein. Was hier also zur Verwirrung führt, ist nichts anderes, als die pure deutsche Bürokratie.

Die Ausbildereignungsprüfung – der Nachweis Ihrer Kompetenzen

Wenn Sie Ihre Ausbildereignungsprüfung bei der IHK oder HWK bestehen und damit auch Ihren angesprochenen Nachweis erhalten, dann sind Sie ganz offiziell „befähigt, Auszubildende in Ihrem Beruf auszubilden“.

Die berufs- & arbeitspädagogische Eignung ≠ Ausbilderschein

Oft wird dieser „Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“ auch folgendermaßen bezeichnet:

  • Ausbilderschein
  • AdA-Schein
  • AEVO-Schein

Im Grunde genommen sind diese Begriffe mit der Neuregelung der AEVO (01.08.2009) nicht mehr ganz richtig. Denn dieser Nachweis ist nicht mehr der einzige Nachweis, der erbracht werden muss, um Auszubildende ausbilden zu dürfen.

Die bestandene AEVO-Prüfung führt also nicht mehr automatisch zum Ausbilderschein.

Pädagogisches Wissen ist zwar wichtig, damit Sie wissen, wie Sie Lernziele vermitteln, mit welchen Methoden das am besten funktioniert, und wie Sie mit Auszubildenden zielführend umgehen. Aber – und das ist mindestens genauso wichtig – Sie müssen Ihrem Auszubildenden ja auch die nötigen Fachkenntnisse des entsprechenden Ausbildungsberufes beibringen können!

Sie als Ausbilder müssen also selber das berufliche Fachwissen haben, welches Sie dem Auszubildenden beibringen möchten. Sie müssen also selber eine entsprechende Ausbildung in Ihrem Beruf (oder in einem artverwandten Beruf), ein abgeschlossenes Studium, o.ä. nachweisen können.

Ihre fachliche Eignung können Sie in der Regel aber auch dann nachweisen, wenn Sie zwar keinen Beruf abgeschlossen haben, dafür aber langjährige Erfahrung in dem Beruf nachweisen können, in dem Sie ausbilden möchten. Die Kammer kann Ihnen die fachliche Eignung nämlich auch „zuerkennen“.

Sie hätten gerne mehr Informationen zu diesem Thema? Kein Problem. Ich habe hierfür nämlich einen eigenen Artikel verfasst, den Sie hier finden. Dort erfahren Sie auch, ob Sie zum Ausbilder geeignet sind.

Nur wer die Ausbildereignung UND die Ausbilderberechtigung vorweisen kann, ist in Deutschland als Ausbilder anerkannt.

Das Licht im Dunkel

Wenn es auch viele Begriffe zum Ausbilderschein und der Ausbildereignung gibt – es geht immer um ein und denselben „Schein“, bzw. Kurs.

Alle angesprochenen Begriffe drehen sich also um die Zulassung, Auszubildende ausbilden zu dürfen. Lassen Sie sich deshalb bitte nicht unnötig verwirren, wenn Sie über die nächste neumodische Bezeichnung für die eigentlich gleiche Sache stoßen.

Es handelt sich nicht um ein anderes Angebot und erst recht nicht um ein besseres – nur weil findigen Marketing Strategen ein besonders pfiffiger Name für ihren Ausbilderkurs eingefallen ist. Es geht also immer um die gleiche Vorbereitung auf den „Ausbilderschein“.

Diese „Ausbildung zum Ausbilder“ bekommen Sie übrigens auch bei mir – als flexiblen und vor allem zeitsparenden Online-Ausbilderkurs.

Betriebliche Ausfallzeiten gehören hiermit zur Vergangenheit, denn Sie werden mit sehr effektiven Lernvideos auf Ihren Ausbilderschein vorbereitet – und das völlig entspannt, von zu Hause aus und garantiert ohne verwirrende Fantasiebegriffe und lästige Bürokratie (die Sie sowieso nur vom Wichtigsten abhalten).

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