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Ausbilder werden – so geht’s

Die Gründe, Ausbilder werden zu wollen, können ganz unterschiedlich sein.

Für den einen mag es der eine oder andere Euro mehr auf der Gehaltsabrechnung sein, ein anderer hingegen ist von dem Gedanken beseelt, sein angesammeltes Wissen an die nächste Generation weitergeben zu können und mit jungen Menschen zusammenzuarbeiten.

Was auch immer Dein Grund sein mag, eines ist unumstritten: Ausbilden ist eine Win-win-Situation für Unternehmen und Azubi.

Bevor man sich allerdings Ausbilder nennen darf, muss man erst seine Eignung unter Beweis stellen.

Wie? In diesem Blogbeitrag erkläre ich Dir von der Pike auf, wie man Ausbilder wird und was alles dazugehört.

Ausbilder werden: Die Ausbildereignung

So wie Du ohne Zulassung nicht einfach eine Arztpraxis eröffnen kannst oder ohne das notwendige Studium an Schulen unterrichten darfst, so darfst Du in Deutschland auch nicht ausbilden, bevor Du eine persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen hast.

Das klingt allerdings nach wesentlich mehr Aufwand, als es letztendlich tatsächlich ist. Die Regularien sind übrigens in der sogenannten AEVO (Ausbildereignungsverordnung) verankert, der ich mich im verlinkten Beitrag gewidmet habe. Für alle, die es besonders eilig haben, habe ich im folgenden Artikel den AEVO zusammengefasst.

Gerade für die persönliche Eignung geht es in erster Linie darum, keine Ausschlusskriterien vorzuweisen, auf die ich am Ende dieses Artikels zu sprechen komme.

Wer also nicht gerade durch Straftaten aufgefallen ist, der sollte diesen Teil problemlos erfüllen können. Somit können die meisten „normalen“ Menschen Ausbilder werden, wenn sie zusätzlich zur persönlichen Eignung auch die fachliche Eignung nachweisen können.

Die fachliche Eignung

Die fachliche Eignung gliedert sich in zwei Felder auf. Zum einen ist das die berufliche Qualifikation, die schon seit Längerem nicht mehr den Abschluss eines Meistertitels erfordert und auch keine zeitlich definierte Berufserfahrung voraussetzt.

Wer vielmehr die Ausbildung, in der er später ausbilden möchte, selber durchlaufen hat, der ist hier genauso qualifiziert wie jemand, der ein vergleichbares Studium absolviert hat.

Zum anderen gehört zur fachlichen Eignung noch der sogenannte „Ausbilderschein“, der Deine berufs- und arbeitspädagogische Eignung bestätigt. Diese wiederum wird in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) nachgewiesen und mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigt.

Dieses Zertifikat wird von den IHKs und HWKs als Genehmigungsbehörden ausgestellt und ist deutschlandweit akzeptiert und gültig.

Ausbilder werden – Was Du sonst noch dazu wissen solltest

Über all diese Bereiche findest Du in meinem Blog zahlreiche nützliche Artikel. Hier kannst Du zum Beispiel die Antwort auf die 8 brennendsten Fragen rund um die Ausbildereignungsprüfung nachlesen – sowie die 9 wichtigsten Fakten, die Du über den Ausbilderschein wissen solltest.

Vor der entsprechenden „Ausbildereignungsprüfung“ empfiehlt es sich, dass Du als angehender Ausbilder, einen Ausbilder-Vorbereitungskurs als Vorbereitung auf die Prüfung und die daran anschließende Ausbildertätigkeit absolvierst.

Weil dieser Ausbilder-Vorbereitungskurs aber nicht verbindlich ist, gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten. Im verlinkten Beitrag stelle ich Dir nicht nur die fünf Möglichkeiten vor, die Du zur Vorbereitung hast, sondern kläre auch schonungslos über die jeweiligen Vor- und Nachteile, sowie die damit verbundenen Kosten auf: 5 Wege zur Vorbereitung auf den Ausbilderschein

Tatsächlich gibt es auch ein Erfolgskonzept, das vor allem dadurch überzeugt, dass bisher 94 % aller Teilnehmer die Prüfung direkt beim ersten Versuch bestanden haben. Mehr Infos gibt es hier: Das Ausbilderschein Erfolgskonzept

Ausbilder werden: rechtliche Grundlagen und Regelungen

Der Status des Ausbilders ist im BBiG (Berufsbildungsgesetz) definiert. Demnach sind diejenigen Personen Ausbilder, die innerhalb der Ausbildungsstätte die Ausbildungsinhalte unmittelbar und umfangreich vermitteln und dafür auch verantwortlich sind.

Dein Unternehmen dürfte daran interessiert sein, dass Du Ausbilder wirst, denn Ausbildungsbetriebe des Dualen Systems müssen mindestens einen Ausbilder in dem ausbildenden Beruf nachweisen, der die nötige Kammerprüfung abgelegt hat und damit die Eignung nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO) besitzt.

Genau deswegen macht sich der Ausbilderschein auch hervorragend in Deinem Lebenslauf.

Wenn Du Ausbilder wirst, bist Du anschließend der Ansprechpartner für alle Auszubildenden und ebenso betriebsintern insgesamt verantwortlich. Die spezielle Fachqualifikation, die Du im oben erwähnten Ausbilder-Vorbereitungskurs erwirbst, ist die Fachqualifikation nach AdA (also nach der „Ausbildung der Ausbilder“).

Wie das Ausbildungssystem in Deutschland dabei im Detail funktioniert, erkläre ich Dir im verlinkten Blogartikel.

Ausbilder werden – so geht’s
© DDRockstar, Fotolia.de

Ausbilder werden in „Freien Berufen“ – Die Ausnahmen

Es gibt in den sogenannten Freien Berufen (Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Sachverständige, Architekten, etc.) eigene Voraussetzungen, um ausbilden zu dürfen. Diese lassen sich der schon angesprochenen Ausbildereignungsverordnung entnehmen. Näher gehe ich hierauf in meinem Artikel zum Ausbilden ohne Ausbilderschein ein.

Voraussetzungen, um den Ausbilderschein machen zu können

Nach der AEVO gibt es keine expliziten gesetzlichen Voraussetzungen, um die Ausbildereignungsprüfung abzulegen. Es ist also nicht einmal eine abgeschlossene Berufsausbildung für die Prüfungszulassung erforderlich!

Allerdings kannst Du auch nach bestandener Prüfung nur Ausbilder werden, wenn Du die berufliche Qualifikation, die Du über den Berufsabschluss/Studium, o.ä. nachweisen kannst und die rechtlich definierte persönliche Eignung besitzt.

Wir müssen also zwischen der nötigen AEVO-Prüfung und den zusätzlichen Voraussetzungen, wie fachliche und persönliche Eignung unterscheiden. All das muss zusammenkommen, wenn Du Ausbilder werden möchtest.

Ausbildungsbefähigt – oder Ausbildungsberechtigt?

Dadurch, dass es keine Voraussetzungen mehr gibt, um den Ausbilderschein machen zu dürfen, müssen wir zwischen der sog. „Ausbildungsbefähigung“ und der „Ausbildungsberechtigung“ unterscheiden.

  • Ausbildungsbefähigte sind diejenigen, welche die Ausbilderprüfung bestanden haben
  • Ausbildungsberechtigte sind die Personen, die sowohl die Ausbilderprüfung bestanden haben, als auch über die entsprechende fachliche und persönliche Eignung verfügen.

Ausbilder werden: Inhalte des Kurses und der Prüfungen

Die Ausbildereignungsprüfung konzentriert sich auf folgende Themen, die auch Bestandteile des Vorbereitungskurses sind:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die Prüfung wird schriftlich und praktisch abgenommen.

Zum Bestehen musst Du in jedem Teil mindestens eine ausreichende Leistung (entspricht 50% – bzw. der Schulnote 4) erbringen.

Bei der Praxisprüfung präsentierst Du dabei Deine Vorstellungen von einer Ausbildungseinheit oder alternativ hast Du auch die Möglichkeit, eine Ausbildungseinheit praktisch durchzuführen. Diese Durchführung/Präsentation wird umgangssprachlich auch „Unterweisung“ genannt (mehr Infos im verlinkten Beitrag).

Welche persönliche Eignung brauchst Du, wenn Du Ausbilder werden möchtest?

Es gibt keine definierten Positivkriterien (etwa „Zuverlässigkeit“, „Kompetenz“ oder dergleichen) für die persönliche Eignung, sondern definierte Negativkriterien, die nicht vorhanden sein dürfen, wenn Du Ausbilder werden möchtest.

Dazu gehört:

  • Ein Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche (in der Regel wegen früherer Straftaten in diesem Bereich)
  • schwere und/oder wiederholte Verstöße gegen die HwO oder das BBiG
  • frühere Haftstrafen
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Verbreitung jugendgefährdender Schriften

Für diese Negativmerkmale gilt eine fünfjährige Verjährungsfrist, danach können auch diese Personen de jure wieder Ausbilder werden. Aber: Dir kann umgekehrt auch der Ausbilderschein entzogen werden, wenn Du ihn bereits hast und im Nachhinein ein solches Negativkriterium entsteht.

Fazit

In diesem Artikel hast Du Schritt für Schritt erfahren, was von dem Wunsch, Ausbilder zu werden, bis zur Erreichung des Ziels alles dazugehört.

Im Endeffekt kann wirklich jeder interessierte Mensch Ausbilder werden, der keine der abschließend genannten Ausschlusskriterien aufweist und die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestanden hat.

Natürlich sind darüber hinaus manche Eigenschaften bei Ausbildern besonders vorteilhaft. Die wichtigsten Ausbilder Eigenschaften findest Du in diesem verlinkten Artikel. Und wann wirst Du Ausbilder?

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