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Die Ausbilder-Eignungsverordnung 2021: Das verändert sich ab dem 1. Januar

In der jetzigen Form ist die Ausbilder-Eignungsverordnung am 1. August 2009 in Kraft getreten.

Dabei handelt es sich hierbei um eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Ausbilder-Eignungsverordnung deklariert dabei, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Person im Sinne des Berufsbildungsgesetzes als Ausbilder tätig sein kann.

So weit, so gut. Mit der Ausbilder-Eignungsverordnung – kurz AEVO – dürfte schließlich jeder angehende Ausbilder vertraut sein.

Tatsächlich wurden im laufenden Jahr allerdings Änderungen beschlossen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Diese beziehen sich dabei in erster Linie auf die schriftliche Prüfung, die zum Erwerb des Ausbilderscheins abgelegt und erfolgreich bestanden werden muss.

Mit den Fragen, was genau verändert wurde und wie sich das auf zukünftige Prüfungen auswirkt, setze ich mich in meinem heutigen Blogbeitrag etwas intensiver auseinander.

Die Ausbilder-Eignungsverordnung 2021: Neue Gewichtung der Handlungsfelder

In der schriftlichen Prüfung müssen Fragen aus insgesamt vier verschiedenen Handlungsfelder beantwortet werden. Diese lauten:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Bislang war die Gewichtung dabei so, dass Handlungsfeld drei, also die Fragen zur Durchführung der Ausbildung 50% ausmachten. Exakt 50 von 100 möglichen Punkten konnte ein Prüfungsteilnehmer alleine in diesem Handlungsfeld erreichen.

Es folgte Handlungsfeld zwei mit 25 möglichen Punkten, ehe in Handlungsfeld eins 15 und in Handlungsfeld vier lediglich noch zehn Punkte erworben werden konnten.

Genau diese Verteilung verändert sich nun zum 1. Januar 2021.

Die Ausbilder-Eignungsverordnung 2021: Neue Gewichtung der Handlungsfelder

Zukünftig soll der Fokus etwas von dem Handlungsfeld zur Durchführung einer Ausbildung genommen werden. Bleibt das zweite Handlungsfeld zur Vorbereitung und Einstellung der Azubis in etwa gleich, so gewinnt insbesondere Handlungsfeld eins massiv an Bedeutung.

Prüfungsteilnehmer müssen sich in Zukunft somit auf weitaus mehr Fragen einstellen, die sich auf die Prüfung der Ausbildungsvoraussetzungen und Planung einer Ausbildung beziehen.

Faktisch sieht die neue Gewichtung ab dem 1. Januar 2021 somit wie folgt aus:

  • 24 Punkte: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • 26 Punkte: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • 36 Punkte: Ausbildung durchführen
  • 14 Punkte: Ausbildung abschließen

Beachten Sie, dass es sich hierbei um Richtwerte handelt. Beispielsweise war es bislang bei den 25 Punkten für Handlungsfeld zwei auch möglich, 24 oder 26 Punkte auf dieses Handlungsfeld entfielen. Genau so wird es auch zukünftig gehandhabt, wenn minimale Abweichungen von diesen Richtwerten zulässig sind.

Die Ausbilder-Eignungsverordnung 2021 - Das verändert sich ab dem 1. Januar
© contrastwerkstatt, Fotolia.de

Das sind die typischen Inhalte der vier Handlungsfelder

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Das erste Handlungsfeld soll die planerischen Fähigkeiten eines Ausbilders fördern. Das Ziel ist es, dass ein Ausbilder später den perfekten Azubi erkennen können soll. Er soll schließlich eng in die Auswahl von Azubis eingebunden sein und deren Ausbildung planen können.

Letzteres bedeutet, dass der Ausbilder einerseits die Voraussetzungen kennt, die für eine betriebliche Voraussetzung vorliegen müssen. Schließlich reicht ein Mitarbeiter mit Ausbilderschein noch nicht aus, damit ein Unternehmen ausbilden darf. Der Betrieb muss außerdem bestimmte Kriterien erfüllen, die ein Ausbilder in diesem Handlungsfeld kennenlernt.

Last, but not least, lernt ein Ausbilder in diesem Handlungsfeld außerdem die entscheidenden Punkte im Zusammenspiel zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb kennen. Weil dies ein in der späteren Praxis ausgesprochen wichtiger Aspekt ist, macht es durchaus Sinn, die Relevanz für zukünftige Prüfungen entsprechend zu erhöhen.

2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

Der Ausbilder muss den vorgegebenen Ausbildungsrahmenplan entsprechend im Betrieb umsetzen können, um individuelle Ausbildungspläne für die Azubis erstellen zu können. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob sämtliche Inhalte im Betrieb abgebildet werden können. Falls nicht, muss der Ausbilder lernen, wo und wie er Kooperationspartner findet, bei denen der Azubi diesen Teil seiner betrieblichen Ausbildung ohne große Hürde absolvieren kann.

Weiterhin geht es in diesem Handlungsfeld, dessen Relevanz zum 1. Januar 2021 praktisch gleich bleibt, auch darum, nach welchen Kriterien ein Ausbilder die geeigneten Bewerber auswählen sollte. Auch geht es um Know-how fürs Bewerbungsgespräch sowie um praktisches Wissen, was genau eigentlich im Ausbildungsvertrag stehen darf und was nicht.

3. Ausbildung durchführen

Dieses Handlungsfeld, das trotz weniger starker Gewichtung auch ab dem 1. Januar 2021 weiterhin das wichtigste Handlungsfeld der schriftlichen Prüfung bleibt, befasst sich mit den praktischen Fähigkeiten und Eigenschaften, die ein Ausbilder mitbringen muss.

Wichtige Fragen lauten, wie die Probezeit in der Ausbildung optimal genutzt werden kann. Wie ein Ausbilder unterschiedlich qualifizierte Azubis optimal führt und anleitet. Wie er Lernziele definiert und diese immer wieder nachjustiert. Wie er für Gerechtigkeit bei der Aufgabenverteilung sorgt. Wie er mit Schwierigkeiten umgeht – beispielsweise wenn der Azubi nicht zur Berufsschule geht oder Probleme mit den dort zu erbringenden Leistungen hat.

Außerdem geht es darum, wie ein Ausbilder die Leistungen der Azubis fachgerecht beurteilt und konstruktive Feedbackgespräche mit seinen Schützlingen führt.

4. Ausbildung abschließen

Der Ausbilder muss die Azubis bei der Abschlussprüfung anmelden. Hierbei sind rechtliche Vorgaben zu beachten. Auch muss die rechtzeitige Freistellung zur Prüfung erfolgen.

Besteht der Azubi die Prüfung und beendet seine Ausbildung, hat er ein Anrecht auf ein schriftliches Ausbildungszeugnis. Dieses ist ebenfalls vom Ausbilder zu erstellen, der in diesem Handlungsfeld lernt, worauf es dabei ankommt.

Außerdem geht es um die Frage, wie es weitergeht, wenn die Ausbildung zu Ende ist. Möglicherweise könnte der einstige Azubi dauerhaft gut zum Betrieb passen und übernommen werden. Falls das aber nicht der Fall ist, gehört es auch zu den oft nicht wahrgenommenen Aufgaben eines Ausbilders, den Azubi über mögliche Fort- und Weiterbildungen aufzuklären, ihm etwaige Fördermöglichkeiten oder Wege in die Zukunft aufzuzeigen.

Fazit

In diesem Beitrag habe ich Ihnen gezeigt, wie sich die vier Handlungsfelder der schriftlichen Prüfung ab dem 1. Januar in der neuen Ausbilder-Eignungsverordnung 2021 gewichten. Außerdem bin ich knapp noch einmal darauf eingegangen, was die jeweiligen Inhalte der Handlungsfelder sind.

Sie möchten gerne ein paar Beispiele für mögliche Prüfungsfragen lesen? Kein Problem!

Hier finden Sie je ein Beispiel aus den ersten beiden Handlungsfelder: 2 Beispiele für AEVO Prüfungsfragen
Und hier gibt es je ein Beispiel aus Handlungsfeld drei und vier: Auf diese Prüfungsfragen müssen Sie sich einstellen

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