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Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Das müssen Sie darüber wissen

Ein Aufhebungsvertrag ist ein zweischneidiges Schwert.

Auf der einen Seite kann er für beide Seiten viele Vorteile bringen. Vorausgesetzt natürlich, Betrieb und Azubi sind sich darüber einig, dass es nicht gemeinsam weitergeht. Auf der anderen Seite jedoch bleiben Zahlungen von Arbeitslosengeld fürs Erste ausgesetzt. Zumindest für eine bestimmte Dauer.

Viele Azubis, bei denen eine Kündigung im Raum steht, stimmen dennoch oftmals zu, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Umso wichtiger, dass Sie in diesem Zusammenhang wissen, worauf es ankommt.

In meinem heutigen Blogbeitrag habe ich mich daher in aller Ausführlichkeit mit dem Aufhebungsvertrag in der Ausbildung beschäftigt. Lesen Sie nun alles, was Sie darüber wissen müssen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt?

Ganz vereinfacht ausgedrückt, hebt ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung das Arbeitsverhältnis zwischen Azubi und Arbeitgeber auf. Und zwar ohne Kündigungsfrist oder sonstiges Wenn und Aber.

Aus Sicht des Azubis ist davon vor allem dann abzuraten, wenn er oder sie die Ausbildung eigentlich gerne noch fortsetzen würde. Wer sich nämlich nicht gerade Berge von Verfehlungen zu Schulden kommen lässt, der genießt in der Ausbildung einen sehr starken Kündigungsschutz. Vorausgesetzt, die Probezeit in der Ausbildung ist bereits vorbei. Danach gelten nämlich besondere Voraussetzungen dafür, einen Azubi nach der Probezeit noch kündigen zu können, auf die ich in diesem entsprechenden Ratgeber verweise.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ein Azubi, der eigentlich noch bleiben möchte, gibt streng genommen alles auf, wenn er oder sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Dies sollte dementsprechend niemals leichtfertig oder ohne reifliche Überlegung geschehen. Genau aus diesem Grund kann ausschließlich ein volljähriger Azubi unterschreiben. Ist der Azubi noch unter 18, so sind Unterschriften von sämtlichen erziehungsberechtigten Elternteilen ebenfalls erforderlich.

Warum ein Unternehmen an einem Aufhebungsvertrag interessiert sein könnte

Aufhebungsvertrag zum Berufsausbildungsvertrag
© seen, Fotolia.de

Wie bereits im Beitrag zur Kündigung eines Azubis nach Probezeit aufgezeigt, kann ein Unternehmen einen unliebsamen Azubi nur schwerlich noch loswerden, wenn er oder sie sich nicht gänzlich danebenbenimmt. Und selbst wenn das der Fall ist, so reichen leichte Verfehlungen, wie beispielsweise am Ausbilder zweifeln und aufbegehren, praktisch nie für die fristlose Kündigung.

Stattdessen ist im ersten Schritt immer erst eine Abmahnung auszustellen. Dem Azubi muss die Chance gegeben werden, das unerwünschte Verhalten abzustellen. Nur dann kann bei wiederholten Verfehlungen die Kündigung durchkommen. Und ist das schließlich der Fall, hat der Azubi noch mehrere Trümpfe in der Hinterhand. So profitiert er von der vertraglich geregelten Kündigungsfrist, in der er / sie noch weiter Ausbildungsgehalt bezieht, bezieht nach Ablauf der Frist Arbeitslosengeld I und kann außerdem jederzeit eine Prüfung durch den Betriebsrat verlangen.

Sämtliche dieser Rechte erlöschen, wenn stattdessen ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird. Nicht weiter verwunderlich also, dass ein Unternehmen sehr daran interessiert ist, ein nicht zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis auf diese Weise zu beenden.

Welche Voraussetzungen ein Aufhebungsvertrag erfüllen muss, um rechtlich abgesichert zu sein

Als Erstes muss ein Aufhebungsvertrag immer schriftlich vorliegen – und zwar in einer Papierform, die von beiden Seiten unterschrieben wird, wobei anstelle des Geschäftsführers auch ein entsprechend beauftragter Mitarbeiter (bspw. aus der Personalabteilung) unterschreiben darf. Mündliche Einigungen auf einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung sind ebenso wenig gültig wie entsprechende Absprachen, die per E-Mail oder Fax getroffen wurden.

Hinzu kommt, dass Unternehmen sich gemäß einem BAG Urteil vom 16. Januar 1992 (Az. 2 AZR 412/91) nicht im Erstgespräch eine Unterschrift des Azubis unter den bereits vorbereiteten Aufhebungsvertrag abholen dürfen – selbst, wenn dieser volljährig ist. Der Gesetzgeber hat das eindeutig als Überrumpelung definiert, weshalb ein unterschriebener Aufhebungsvertrag nachträglich noch als rechtswidrig erklärt werden kann. Zumindest dann, wenn dem Azubi sofort im Gespräch der Aufhebungsvertrag vorgelegt worden ist und dieser ihn ohne Bedenkzeit zu unterzeichnen hatte.

Last, but not least, versuchen manche Arbeitgeber, das gesetzliche Kündigungsverbot wegen eines Betriebsübergangs dadurch zu überbrücken, dass sie ihren Azubis einen Aufhebungsvertrag vorlegen. Nicht selten mit einer für Ausbildungsverhältnisse sehr hohen Abfindung. Darauf sollte sich ein Azubi allerdings nicht einlassen und sich stattdessen anwaltliche Hilfe sichern.

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung besprechen
© Jeanette Dietl, Fotolia.de

Wann der Aufhebungsvertrag für Azubis Sinn macht

Bislang klang es vermutlich so, als sei der Aufhebungsvertrag nur für Unternehmen sinnvoll. Tatsächlich bietet er aber auch für Azubis eine Reihe von Vorteilen. Allen voran: Die Ausbildung kann im wahrsten Sinne des Wortes von Heute auf Morgen beendet werden. Und das kann immer dann sinnvoll sein, das Arbeitsklima unerträglich geworden ist. An dieser Stelle meines Blogs erkläre ich Ihnen die drei Hauptgründe, warum Azubis ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen.

Gerade auch bei den hier angesprochenen Punkten kann der Aufhebungsvertrag viel Entlastung bieten. Beispielsweise, wenn der Azubi einen kurzfristigen Umzug anstrebt und den Ausbildungsplatz wechseln möchte. So kann er / sie auf diese Weise eine potenziell lange Kündigungsfrist kurzerhand umgehen.

Hinzu kommt, dass Azubis nur in den allerseltensten Fällen eine Abfindung bekommen, falls eine Kündigung vor Ende der Ausbildung droht. Wer sich allerdings auf den aus Unternehmenssicht immer bevorzugten Aufhebungsvertrag einlässt, hat mitunter die Chance, eine Abfindung auszuhandeln. Ohnehin ist ein Azubi, dem die Option angeboten wird, per Aufhebungsvertrag auszuscheiden, in einer hervorragenden Verhandlungsposition. Ein makelloses Ausbildungszeugnis ist schon das Mindeste, was Sie für sich herausholen sollten.

Last, but not least, bieten manche Unternehmen auch einem Azubi dann noch den Aufhebungsvertrag an, wenn alternativ eine Kündigung sehr aussichtsreich wäre. Auf diese Weise kann ein Azubi zu vergleichsweise eigenen Konditionen aus dem Unternehmen ausscheiden und damit sein Gesicht wahren, was auch in Hinblick auf eine Fortführung der Ausbildung in einem anderen Betrieb nicht unerheblich ist.

Der Aufhebungsvertrag: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Mit einem Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis abrupt von Heute auf Morgen.
  • Ein Azubi, dem ein Aufhebungsvertrag angeboten / nahegelegt wird, kann eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis aushandeln.
  • Wer nach einem Aufhebungsvertrag nicht unmittelbar in ein neues Ausbildungsverhältnis einsteigt, der muss eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld befürchten.
  • Beim Aufhebungsvertrag greift keinerlei Kündigungsschutz (auch nicht für Schwangere!) und es ist nicht möglich, den Betriebsrat hinzuzuziehen.
  • Einem Azubi muss nach dem Erstgespräch über eine mögliche Aufhebung Bedenkzeit eingeräumt werden, damit der Vertrag später Bestand hat.
  • Bei minderjährigen Azubis müssen alle Elternteile mit Sorgerecht unterschreiben.
  • Der Aufhebungsvertrag bedarf immer der schriftlichen Form, wobei E-Mail und Fax nicht rechtswirksam sind.

Fazit

Im heutigen Blogbeitrag habe ich Ihnen gezeigt, was Sie über einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung wissen müssen. Wichtig ist, dass Sie sich beidseitig genau überlegen, ob diese Möglichkeit, eine Ausbildung vorzeitig zu beenden, die richtige Option für Sie ist. Hierzu sollten die in diesem Beitrag benannten Vor- und Nachteile gegeneinander aufgewogen werden.

Spielen Sie mit dem Gedanken, aus Ihrem Ausbildungsbetrieb per Aufhebungsvertrag auszuscheiden? Oder hat man Ihnen gar nahegelegt, einen solchen zu unterschreiben? Oder sind Sie vielleicht selbst Ausbilder und spielen mit dem Gedanken, einen Azubi auf diese Weise zum Ausscheiden zu bewegen?

Ich bin sehr an Ihren persönlichen Erfahrungen zu diesem spannenden Thema interessiert und freue mich, wenn Sie hierzu mit mir und meiner Community ins Gespräch kommen. Das geht am besten über meine Facebook-Seite:

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