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Das Jugendarbeitsschutzgesetz und was es für Ausbilder bedeutet

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt in Deutschland, wann und wie lange Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, arbeiten dürfen. In Deutschland gilt dabei ein Mindestalter von 15 Jahren, um arbeiten zu dürfen. Ein jüngeres Einstiegsalter ist durch die Kinderarbeitsschutzverordnung in Deutschland ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es lediglich für Zeitungsausträger/innen oder Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Weil […]

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